Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

 

Wenn alle Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sind und sie ihre Katze zu uns bringen, informieren sie uns bitte über besondere Ernährung, akute und frühere Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen der Katze.

 

Im Krankheitsfall ist die Katzenpension berechtigt, die Katze von einem Tierarzt behandeln zu lassen. Im Falle der Erkrankung entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsverlauf. Die Kosten der Behandlung und der zu verabreichenden Medikamente werden vom Besitzer getragen.

 

Für Krankheiten, Verletzungen und Verlust der Katze, die durch unvorhergesehene Umstände eintreten, wird keine Haftung übernommen.

 

Wir weisen darauf hin, dass wir Katzen, die ohne weitere Information vom Besitzer, nicht wie vereinbart abgeholt werden, nach angemessener Zeit leider dem Tierheim übergeben müssen.

 

Sollten sie ihr Tier früher als vereinbart abholen, wird der Preis nicht zurück erstattet.

 

An- und Abreisetag werden je als ganzer Tag berechnet.

 

 

Die Rechnung für den Pensionsaufenthalt wird im Voraus, bei Abgabe der Katze beglichen.